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Wissenswertes zum Thema UKCA

Aufgrund des Austritts von Grossbritannien aus der EU gelten für Grossbritannien ("GB") nicht mehr die gleichen Vorschriften beim Inverkehrbringen von Produkten. Im Vergleich zur EU ist GB kein Mitgliedsstaat mehr, sondern ein Drittstaat, weshalb die Beziehungen der beiden Wirtschaftsräume neu definiert werden müssen und neuen Regeln unterstellt sind. Das sog. UKCA-Kennzeichen wird als Ersatz für die CE-Kennzeichnungsanforderungen für Produkte verwendet, die in Grossbritannien in den Verkehr gebracht werden.

Was ist das UKCA-Kennzeichen?

Das UKCA-Zeichen (UKCA = UK Conformity Assessed) ist die neue britische Produktkennzeichnung, die für bestimmte Produkte erforderlich ist, die in Grossbritannien (England, Wales und Schottland) auf den Markt gebracht werden. Es betrifft die meisten Produkte, für die bisher das CE-Zeichen erforderlich war.

Die UKCA wird auf dem EU-Markt nicht anerkannt werden, d.h. Produkte, die eine CE-Kennzeichnung benötigen, werden diese auf dem EU-Markt weiterhin benötigen.

Geltungsbereiche der beiden Kennzeichen

Seit dem 1.1.2021 ist das UKCA-Zeichen und nicht das CE-Zeichen die Konformitätsbewertungskennzeichnung für Waren, die vorher der CE-Kennzeichnung unterlagen und in GB (d.h. England, Wales und Schottland) in den Verkehr gebracht werden.

 

GB übernimmt die EU-Gesetzgebung in nationales Recht. Sukzessive werden (harmonisierte) Normen in sog. "UK designated standards" umgewandelt. Im Grossen und Ganzen spiegelt die UKCA die CE-Kennzeichnung wider, so dass die meisten Produkte, die in GB auf den Markt gebracht werden und vor dem Brexit eine CE-Kennzeichnung benötigten, nun eine UKCA-Kennzeichnung benötigen. Bis zum 01.01.2022 konnten Produkte während einer Übergangsphase noch mit einer CE-Kennzeichnung auf den Markt gebracht werden, um den Herstellern Zeit zu geben, sich auf die neuen Regeln einzustellen.

Was bedeutet der Begriff der Konformität im Hinblick auf das UKCA-Zeichen?

Die technischen Anforderungen, welche Hersteller erfüllen müssen, sowie die Konformitätsbewertungsverfahren und Normen, die zum Nachweis der Konformität verwendet werden können, sind weitgehend identisch wie bei der CE-Kennzeichnung. Konformität ist eine rechtsverbindlich zugesicherte Eigenschaft und beinhaltet in Bezug auf ein Produkt grundsätzlich vier Komponenten, nämlich die Risikobeurteilung, die Betriebsanleitung, die Konformitätserklärung sowie das CE/UKCA-Zeichen.

Länderspezifische Zuordnung: Wo gilt das UKCA-Zeichen?

Das UKCA-Zeichen gilt in Wales, England und Schottland. Nordirland gehört weiterhin zum EU-Raum, weshalb die CE-Zeichnung weiterhin benötigt wird. Sofern ein Produkt durch eine britische benannte Stelle geprüft wird, muss parallel zur CE-Zeichen das sog. UKNI-Zeichen auf dem Produkt vermerkt sein.

Fristen zum Anbringen des UKCA-Zeichens

An den meisten Produkten darf bis am 31.12.2022 die UKCA-Kennzeichnung auf einem Produkt angebrachten Etikett oder auf einem Begleitdokument angebracht werden. Ab dem 01.01.2023 muss die UKCA-Kennzeichnung i.d.R. direkt auf dem Produkt angebracht werden.

Exporteure müssen folgende Anforderungen an die UKCA-Kennzeichnung beachten:

  • Die UKCA-Kennzeichnung muss auf dem Produkt selbst oder auf der Verpackung (in Ausnahmen auch in Begleitdokumenten) positioniert werden
  • Darf nur vom Hersteller oder seinem Bevollmächtigten angebracht werden
  • Dient ausschliesslich dem Nachweis der Konformität mit einschlägiger britischer Gesetzgebung
  • Darf nur angebracht werden, wenn die Gesetzgebung dies ausdrücklich vorschreibt
  • Weitere Kennzeichnungen dürfen nur angebracht werden, wenn sie eine andere Funktion als UKCA erfüllen, nicht zu Verwechslungen führen und die UKCA-Lesbarkeit nicht beeinträchtigt wird
  • Grösse des UKCA-Zeichens: mindestens 5mm hoch

Sicht- und Lesbarkeit muss gewährleistet sein.